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Verfahren wegen Anti-Abschiebe-Protest im Landtag eingestellt

PRESSEMITTEILUNG

Potsdam, den 16.03.2026

Heute endete ein Prozess gegen zwei Anti-Abschiebe-Aktivisten mit einer Einstellung nach § 153a StPO. Zwei Potsdamern wurde vorgeworfen, am 17.11.2022, vor dreieinhalb Jahren, während einer Landtagssitzung mit einem Banner gegen das geplante Abschiebezentrum am BER-Flughafen protestiert zu haben. Im Gerichtssaal zeigten einige Unterstützer:innen ihre Solidarität mit den Angeklagten.
Die Einstellung erfolgte im Nachgang der Verlautbarung der Angeklagten, an der Aktion beteiligt gewesen zu sein. Weiterhin akzeptierten die Angeklagten eine Zahlung von 500 Euro pro Person.
Eine Entschuldigung für die Aktion, wie von der Staatsanwaltschaft ursprünglich verlangt, bekam das Gericht jedoch nicht. Die Anwält:innen der beiden Angeklagten machten auf den Grund des Protests aufmerksam, für den es keine Entschuldigung geben kann. Das Abschiebezentrum wird dazu genutzt, um Menschen zu inhaftieren und sie in Schutzlosigkeit abzuschieben. Schutzsuchende Menschen werden wie Täter behandelt, traumatisiert und nicht selten in den Tod getrieben, wie Suizide in Abschiebehaft belegen. Die Aktion richtete sich daher nicht gegen das Parlament an sich, sondern gegen eine brutale und menschenfeindliche Abschottungspolitik in Deutschland. So musste die Richterin anerkennen, dass die Ziele der Aktivisten nicht verwerflich sind und der Demokratie nicht widersprechen.

Wegen des Bannerprotests unterbrach das damalige Mitglied des Landtagspräsidiums und der AfD-Landtagsabgeordnete Andreas Galau die Sitzung für rund eine Minute. Die Staatsanwaltschaft ordnete den friedlichen Protest als erhebliche Störung ein, obwohl die damalige Landtagspräsidentin auf eine Strafanzeige verzichtete. So geht die Anklage allein auf eine Strafanzeige der AfD-Fraktion des rechtsextremen Landesverbandes Brandenburg zurück. Ausgerechnet die Brandenburger AfD, die die parlamentarische Demokratie abschaffen möchte (1), fühlt sich von friedlichem Protest im Landtag gestört.

Bereits im September letzten Jahres lud das Gericht zum Prozess. Dieser wurde dann aber abgebrochen, da der Hauptzeuge Dennis Hohloch, Parlamentarischer Geschäftsführer der Landtagsfraktion der rechtsextremen AfD Brandenburg, unentschuldigt nicht erschien. Hohloch trat stattdessen am selben Tag als Redner bei einer Kundgebung in Stralsund auf. Aufgrund des unentschuldigten Fehlens muss Hohloch nun ein Ordnungsgeld bezahlen. Hohloch kennt sich mit Ordnungsrufen aus. So ist es er und seine Landtagsfraktion, die regelmäßig in den Landtagssitzungen wegen Beschimpfungen Ordnungsrufe kassieren.

Die Aktivisten nehmen die Gerichtsverhandlung zum Anlass für einen Spendenaufruf und kündigen an:
„Der heutige Prozess lässt uns nicht einschüchtern. Im Gegenteil: wir rufen dazu auf, an Brandenburger Initiativen wie Soli-Asyl Potsdam und Bürger:innen-Asyl Barnim zu spenden, um abschiebungsbedrohte Menschen zu unterstützen. Wir widersetzen uns der Kriminalisierung und engagieren uns weiterhin für ein gutes Leben für alle.“

Dass es weiterhin notwendig ist, gegen die Abschottungspolitik zu protestieren, stellen sie klar:
„Abschiebungen verstoßen gegen die Menschenwürde und gegen den Gleichbehandlungs­grundsatz und enden oft tödlich oder mit schweren Traumatisierungen. Dagegen zu protestieren, ist eine demokratische Pflicht.“

So weisen die Aktivisten auf einen über tausend Seiten starken Bericht der Dokumentationsstelle der Antirassistischen Initiative e.V. hin, der zwischen 1993 und 2022 mindestens 803 Todesfälle durch staatliche Maßnahmen in Bezug auf Abschiebungen und der Abschottungspolitik in Deutschland dokumentiert (2). Besonders in Abschiebehafteinrichtungen wie dem geplanten Abschiebezentrum am BER-Flughafen kommen regelmäßig Schutzsuchende zu Tode. Das Abschiebezentrum wird mit bis zu 156 Haftplätzen geplant. So soll am BER-Flughafen eines der größten Abschiebezentren in Deutschland entstehen.

Weiterhin verweisen die Aktivisten auf die zwielichtigen Umstände der Bauplanungen. So soll das für die öffentliche Hand 315 Mio. Euro teure Bauprojekt durch den wegen Korruption vorbestraften Investor Jürgen B. Harder ohne öffentliches Vergabeverfahren umgesetzt werden. Die verantwortlichen SPD-geführten Landesregierungen seit 2018 stehen unter Verdacht, aus politischen Gründen ein öffentliches Vergabeverfahren vermieden zu haben. Die Informationsplattform „FragDenStaat“ veröffentlichte dazu interne Dokumente. Sie offenbaren Tricksereien und stellen die Rechtmäßigkeit des Bauprojekts infrage (3).

(1) Beispiel für Ablehnung des Parlaments: Dennis Hohloch, Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion, unterstützte die Willensbekundung seines Parteikollegen Lars Hünich, „das Imperium der Kartellparteien zum Einsturz zu bringen“, mit seiner Aussage: „Und diesen Parteienstaat lehne ich grundsätzlich ab.“ (siehe Einstufung des Landesverbandes Brandenburg der Partei „Alternative für Deutschland“ als gesichert rechtsextrem, unter https://mik.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Einstufungsvermerk_LV__AfD.pdf)
(2) siehe Dokumentation unter https://www.ari-dok.org/dokumentation/
(3) siehe Artikel unter https://fragdenstaat.de/artikel/exklusiv/2024/07/der-flughafen-aller-probleme/ und https://www.tagesspiegel.de/potsdam/brandenburg/sperrfrist-frei-ab-16-uhr-ber-abschiebezentrum-neue-ungereimtheiten-bei-315-millionen-projekt-11940032.html