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Über uns

Das Barnimer Bürger*innenasyl ist ein Zusammenschluss von Menschen, die Schutz vor Abschiebung bieten wollen. Unser Engagement ist solidarisch und bewusst öffentlich, sein Sinn und Zweck ist politisch. Wir möchten Menschen, die unmittelbar von Abschiebung bedroht sind, u.a. konkret mit Wohnraum unterstützen und so Abschiebungen verhindern. Die meisten Aktiven bei uns haben die deutsche Staatsbürgerschaft, es gibt aber auch Aktivist*innen mit Fluchthintergrund und unterschiedlich sicheren oder unsicheren Aufenthaltstiteln. Außerdem ist der Großteil in der Initiative weiß positioniert wobei andere auch BPoC (Black and People of Color) sind.

Um Abschiebungen zu verhindern wurden seit 2016 bundesweit Initiativen für Bürger*innenasyl gegründet. Sie sind inspiriert von den Ideen der Sanctuary Cities und Solidarity Cities. Die deutsche und europäische Asylpolitik verschärft sich drastisch. Den Menschen, denen es nach langer und lebensgefährlicher Flucht gelingt, nach Deutschland zu kommen, droht oft die Abschiebung. Die ist gefährlich oder sogar tödlich: In vielen Herkunftsländern droht Krieg, Folter, Verfolgung und Armut oder eine schlechte medizinische Versorgung verhindert eine notwendige Behandlung. Darüber hinaus gehen wir davon aus, dass es gute Gründe für die Flucht jeder geflüchteten Person gibt und möchten uns nicht anmaßen, darüber zu urteilen, ob und wo das Suchen von Schutz angemessen ist. Deshalb schließen wir uns den Initiativen des Bürger*innenasyls an. Wir stellen uns dabei sowohl an die Seite von Kirchengemeinden im Barnim als auch an die Seite der Freund*innen und Verwandten abschiebebedrohter Menschen die diese bei sich aufnehmen und so vor Abschiebung bewahren. Wir verstehen das Bürger*innenasyl dabei als notwendige Ergänzung

Der zivile Ungehorsam, wie ihn das Bürger*innenasyl lebt, soll durch eine breite Bewegung, die sich in vielen Städten und Landkreisen fortsetzt, eine politische Kraft entfalten. Die Rechtfertigung und Durchführung von Abschiebungen soll im besten Fall unmöglich gemacht werden. Ist laut den Dublin-Verordnungen1 ein anderer Staat anstelle Deutschlands für das Asylverfahren zuständig, hat Deutschland eine bestimmte Zeit, die Abschiebung dorthin durchzuführen. Nach der Frist ist dann der deutsche Staat in der Verantwortung, das Asylverfahren aufzunehmen. Das Bürger*innenasyl kann dabei helfen, die Zeit bis zum Verstreichen dieser Fristen zu überbrücken. Bei direkten Abschiebungen in Herkunftsländer oder so genannte sichere Drittstaaten, kann die Person beim Bürger*innenasyl zu Gast sein. So kann die Abschiebung erst mal verhindert werden. Durch den Zeitgewinn wird dann mit rechtlicher Hilfe versucht, einen legalen Aufenthaltsstatus zu erreichen.

1 Dublin-Abschiebungen sind Abschiebungen in andere europäische Länder, in denen die Menschen zuerst registriert wurden und die laut den Dublin-Verordnungen daher für die Asylverfahren zuständig sind .