Vor einem Jahr, am 19. April 2023, wurde Herr M. aus Eberswalde nach Georgien abgeschoben. Frau M. und das gemeinsame inzwischen dreijährige Kind blieben in Eberswalde zurück. Wir berichteten dazu hier.
Die Anwältin der Familie legte aufgrund der rechtswidrigen Abschiebung direkt Rechtsmittel ein. Der Fall liegt seit dem bei zwei Gerichten, entschieden hat sich bisher nichts. Der Betroffene lebt zurzeit unter schwierigen Bedingungen in Georgien.
Frau M. und ihr Kind haben inzwischen eine Aufenthaltserlaubnis von der Härtefallkommission bekommen. Nach § 23a im Aufenthaltsgesetz können Menschen mit Duldungen bei Härtefällen und besonders „guter Integration“ aus humanitären oder persönlichen Gründen Aufenthalt erhalten. In der Zwischenzeit musste Frau M. ihre Ausbildung in Berlin aufgrund der Belastungen als alleinerziehende Mutter abbrechen. Ohne die Trennung von ihrem Mann hätte Frau M. die Ausbildung wahrscheinlich fortsetzen können. Nun weigert sich die Ausländerbehörde Frau M. ihren Aufenthaltstitel auszustellen, da diese die Ausbildung abbrechen musste. Diese Entscheidung ignoriert die belastende Situation von Frau M. und zeigt die Absurdität der hohen Stellung von Ausbildung und Lohnarbeit, die eine „gute Integration“ beinhalten muss. Frau M. und ihr Kind sind nun weiter ohne gesicherten Aufenthaltstitel in Eberswalde, Herr M. verweilt mit unsicherer Zukunftsperspektive in Georgien.
Wir verurteilen die Abschiebung von Herrn M. und fordern die sofortige Erlaubnis zur Wiedereinreise! Die Rechtswidrigkeit der Abschiebung muss schnellstmöglich durch das Gericht bestätigt werden. Frau M. und ihr Kind muss der Aufenthaltstitels durch die Ausländerbeörde ausgestellt werden. Wir fordern, dass Familie M. und andere Personen mit Duldungen oder in Abschiebegefahr im Barnim ein sicheres Leben ohne bürokratische Hürden führen können.
Barnim Solidarisch